Rechtsnebenklasse
1. Definition
Sei \(G\) eine Gruppe, \(U \leq G\) eine Untergruppe. Dann ist
\begin{align*} aU \coloneqq [a] \end{align*}die durch Äquivalenzrelation einer Rechtsnebenklasse gebildete Äquivalenzklasse
Sei \(G\) eine Gruppe, \(U \leq G\) eine Untergruppe. Dann ist
\begin{align*} aU \coloneqq [a] \end{align*}die durch Äquivalenzrelation einer Rechtsnebenklasse gebildete Äquivalenzklasse
Date: nil
Created: 2024-10-11 Fr 21:37